Schulsportordnung - Hinweise zum Turnuntericht

1. Sportkleidung

  • Teilnahme nur in Sportkleidung
  • Schuhe mit sauberer, nicht färbender Sohle für die Halle
  • wenn möglich Sportschuhe für draußen
  • Sportbeutel bleibt während der Woche in der Schule, zum Wochenende mitnehmen
  • dreimaliges Vergessen des Sportzeug ist eine ungenügende Leistung (Note 6)

2. Sicherheit

  • lange Haare zusammenbinden
  • sämtlichen Schmuck ablegen, überkleben nicht zulässig
  • das Tragen von Sportbrillen erweist sich als zweckmäßig

3. Verhalten in der Sporthalle und auf den Außenflächen (Laufbahn, Hof, Wiese)

  • Betreten und Verlassen der Sporthalle nach Anweisung des Lehrers 
  • Ordnung u. Sauberkeit in den Umkleideräumen, in der Halle und auf dem Platz einhalten
  • Nutzung der Geräte nur unter Aufsicht und nach Anweisung
  • vorgeschriebene Wege zur Halle und Außenflächen nutzen

4. Verletzungen und Unfälle

  • Verletzungen im Sportunterricht am gleichen Tag dem Lehrer melden
  • Befreiung vom Sportunterricht aufgrund einer Erkrankung ist möglich für

a) eine einzelne Stunde durch die Eltern

b) einen Zeitraum bis 4 Wochen durch den Arzt

c) einen Zeitraum länger als 4 Wochen durch den Kinder- u. Jugendärztlichen  

   Dienst

 

5. Hinweise zum Schwimmunterricht erhalten die Eltern und Kinder der 3. Klasse gesondert.